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Unter dieser Nummer erhältst Du dienstags 20.00 - 22.00 Uhr Hilfe in Sachsen-Anhalt :

0391 19228
Weitere Informationen findest du hier.
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LSVD-Card

Der Lesben- und Schwulenverband bietet seinen Mitgliedern eine Mitgliedskarte.Die LSVD Card birgt eine ganze Reihe von Rabatten und Vergünstigungen bei Kooperationspartnern unseres Verbandes.
Die LSVD Card birgt eine ganze Reihe von Rabatten und Vergünstigungen bei Kooperationspartnern unseres Verbandes. Mehr Informationen zu den Vorteilen gibt es hier!

In Magdeburg erhaltet Ihr Rabatte bei folgenden Einrichtungen:

1. Ground Work Café (Gay-Bar), Gröperstr. 1, 39106 Magdeburg, www.groundwork-catering.de
Ein Freigetränk pro Monat. Das Angebot gilt nicht zu Veranstaltungen, bei denen bereits andere Rabatte gelten (Freitags und zu ausgeschriebenen Partys)
2. Boys’n’Beats (Disco für Gays & Friends), Liebknechtstr. 89, 39108 Magdeburg, www.boysnbeats.de
Ein Freigetränk an jedem zweiten und letzten Samstag im Monat.
3. AIDS-Hilfe Magdeburg, Am Polderdeich 57, 39124 Magdeburg, www.aids-lsa.de , Tel. 0391/525769
Rabatt von 20 % auf den HIV-Schnelltest für LSVD-Mitglieder (auch anonym möglich, wenn die Mitgliedschaft vorher von der LSVD-Geschäftsstelle, Walther-Rathenau-Str. 31, 39106 Magdeburg auf einer nicht übertragbaren Bescheinigung bestätigt wurde)
4. LSVD Sachsen-Anhalt e.V. – Geschäftsstelle, Walther-Rathenau-Str. 31, 39106 Magdeburg www.sachsen-anhalt.lsvd.de
Ein Freigetränk pro Monat.
 
5. TAKS-Theaterkartenservice, Tel. 0391/5846480, taks-theaterkartenservice@gmx.de
Eintrittkarten aller Art für Magdeburg, Berlin, Hannover, deutschlandweit und begrenzt für das Ausland, Vermittlung von Hotelzimmern, Dampfer- und Stadtrundfahrten.
Rabatte von 2-3% für LSVD-Mitglieder

News

Letztes Update: 09.05.2012,17:07 Uhr
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Pressedienst des LSVD Sachsen-Anhalt Magdeburg, den 01. Mai 2012
Ehegattensplitting für Lesben und Schwule nun auch in Sachsen-Anhalt
Finanzminister gegenüber einer Bundesratsinitiative aufgeschlossen
 
Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) mitgeteilt, dass die Finanzverwaltungen des Landes Eingetragenen Lebenspartnern "im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung (AO) entgegen dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes die für Ehegatten vorbehaltene Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (mit dem damit verbundenen Splittingverfahren)" gewähren.
Damit folgt Sachsen-Anhalt der Einigung der Steuerverwaltungen der Länder mit dem Bundesfinanzministerium. In der Antwort heißt es, dass das Finanzministerium "diese bis zur abschließenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht verfahrensrechtlich ordnungsgemäße Vorgehensweise der Finanzverwaltung für die betroffenen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als nicht zufriedenstellende Lösung" erachtet und dass es "einer Bundesratsinitiative, die darauf abzielt, eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerecht gleichzustellen, aufgeschlossen gegenüber" steht.
Hierzu erklärt der Landessprecher des LSVD Sachsen-Anhalt Martin Pfarr: Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Einigung der Steuerverwaltungen umsetzt. Damit kommen Eingetragene Lebenspartner wenigstens auf Umwegen - nach einem komplizierten und bürokratischen Verfahren -  in den Genuss des für Ehegatten geltenden Einkommensteuersplittings. Ein solches Bürokratiemonstrum kann aber nur eine Notlösung sein. Besser wäre hier eine vollständige Gleichstellung mit Ehegatten. Wir freuen uns daher, das zumindest für Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) diese Regelung keine zufriedenstellende Lösung ist und er einer Bundesratsinitiative offen gegenüber steht. Damit folgt Bullerjahn der Beschlusslage seiner Bundespartei zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner vom 06. Dezember 2011. Nun muss auch die CDU im Regierungsboot von Sachsen-Anhalt Farbe bekennen.    Wir sind gespannt, welches Bundesland eine solche Initiative starten wird und ob das Finanzministerium  seinen Worten dann auch Taten folgen lässt. Schön wäre es, wenn Sachsen-Anhalt hier die Initiative ergreifen würde.
Den Wortlaut der Antwort auf die Kleine Anfrage haben  wir als Anlage beigefügt.

Martin Pfarr
Landessprecher des LSVD Sachsen-Anhalt

Internationaler Tag gegen Homophobie
Magdeburg. Am 17. Mai 1992 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus dem ICD, der Internationalen Klassifikation der Krankheiten gestrichen. Seit einigen Jahren wird der 17.5. weltweit in Erinnerung daran als Internationaler Tag gegen Homophobie (IDAHO) begangen. Das Datum 17.5. erinnert in Deutschland zudem auch an den § 175, der Homosexualität viele Jahre unter Strafe gestellt hatte.
Am 17. Mai 2012 setzen Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, deren Freundinnen und Freunde, Eltern und Geschwister in Magdeburg, wie in vielen Städten der Welt, ein Zeichen gegen Homo- und Transphobie. Sie versammeln sich zu einem Rainbowflash und lassen Luftballons mit persönlichen Botschaften in den Himmel steigen. 2011 wurde dieser Tag das erste Mal in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt in dieser Form begangen. Weltweit haben sich am 17. Mai 2011 in über 50 Städten Deutschlands, Frankreis, Belgiens, Finnlands und Tschechiens, aber auch in Kasachstan, Russland, Ukraine, Armenien und sogar in China Menschen versammelt und Ballons mit Wünschen für eine tolerante, minderheitenfreundliche und homophobiefreie Welt steigen lassen. In diesem Jahr findet die Aktion in Magdeburg auf dem Willy-Brandt-Platz zwischen City Caree und Hauptbahnhof statt und wird von der Gruppe ComeIn, der les-bi-schwulen Jugendgruppe des LSVD Sachsen-Anhalt vorbereitet. Zahlreiche Menschen, unter ihnen auch Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Parteien, haben ihr Kommen bereits angekündigt. Mit dem Rainbowflash 2012 soll einerseits auf die in Teilen der deutschen Bevölkerung immer noch verbreitete Homophobie hingewiesen werden und andererseits auf die Menschenrechtssituation in anderen Ländern aufmerksam gemacht werden. Homosexualität ist immer noch in mehr als 75 Ländern strafbar. Vielerorts, so in Uganda, Russland, Nigeria und Simbabwe, nimmt der Hass sogar noch zu. Auch in Aserbaidshan, wo wenige Tage später der Eurovision Song Contest stattfinden soll, werden Menschen immer wieder Opfer homophober Angriffe, denen die Polizei zumeist tatenlos zuschaut. In einer Reihe russischer Städte, darunter in St. Petersburg, wurden unlängst erst Bestimmungen erlassen, die öffentliche Versammlungen von Lesben und Schwulen unterbinden und unter Strafe stellen sollen. In einigen Ländern wird gelebte Homosexualität sogar mit der Todesstrafe bedroht, so u.a. in Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien und Sudan. Wir fordern alle Menschen guten Willens auf: Zeigt Eure Solidarität durch Eure Teilnahme! Bekundet, dass Euch Verletzungen von Menschenrechten nicht kalt lassen!
Beginn um 18 Uhr vor City Caree und Hbf., Willy-Brandt-Platz 39104 Magdeburg.
Martin Pfarr Landessprecher des LSVD Sachsen-Anhalt LSVD Sachsen-Anhalt,
Walther - Rathenau - Str. 31, 39106 Magdeburg
Tel./Fax 0391/5432569, E-Mail: sachsen-anhalt@lsvd.de
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität
Bundesratsinitiative beschlossen
 
Hamburg./Magdeburg./Berlin. Mehrere Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt, haben im Januar 2012 eine Bundesratsinitiative gestartet, um sogenannte Hasskriminalität im Strafrecht besser bekämpfen zu können und um diese bei der Strafzumessung stärker berücksichtigen zu können. Diese Bundesratsinitiative wurde vom Bundesrat im März beschlossen und soll nun durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden.
In der Begründung zur Gesetzesinitiative die von den Ländern Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter Federführung Hamburgs eingebracht wurde heißt es u.a.: "Das Strafrecht muss deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten, nicht duldet." Der Täter bringe durch diese sogenannten Hassstraftaten zum Ausdruck, "dass er sein Opfer nicht als Individuum, sondern als Vertreter einer von ihm als minderwertig eingeschätzten Gruppe ansieht."
Die Begründung weist darauf hin, dass diese Straftaten mit einer gegenüber sonstigen Gewalttaten noch einmal deutlich gesteigerten Brutalität und Rücksichtslosigkeit begangen werden und Menschen, auf die diese Eigenschaften zutreffen, ängstigen und verunsichern, da sie befürchten müssen, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden. Betont wird, dass das Strafrecht ein deutliches Zeichen setzen müsse, dass hassgeleitete Motive ein strafverschärfender Umstand sind. Dazu sollen im § 46 Absatz 2, Satz 2 StGB (der eine Zusammenfassung der Umstände beinhaltet, die das Gericht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen hat) menschenverachtende Motive als besonders verwerfliche Beweggründe und Ziele des Täters hervorgehoben werden. Als Beispiele für solche menschenverachtenden Motive nennt der Entwurf dabei rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe. Dies diene dazu, die Gerichte für das Vorliegen solcher Motive zu sensibilisieren und lasse erwarten, dass solchen Motiven bereits im Ermittlungsverfahren größere Bedeutung beigemessen wird und etwaige Beweismittel gesichert würden. Eine derartige Gesetzesänderung ist unter Juristen durchaus umstritten. Opferverbände und –initiativen (z.B. die Initiativen gegen rechte Gewalt) sowie schwule Antigewaltprojekte (z.B. "Maneo" und die Schwulen Überfalltelefone des LSVD) fordern sie allerdings seit langem, da die Realität zeigt, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bei rechten, hassgeleiteten und minderheitenfeindlichen Straftaten die Motivationslage häufig nur unzureichend würdigen. Prinzipiell ist diese Initiative also längst überfällig. Grundsätzlich geht es allerdings weniger um sogenannte "Hate Crimes", sondern vor allem um Taten, die auf gesellschaftlich weit verbreiteter Ablehnung gegenüber Minderheiten wie beispielsweise Xenophobie, Islamophobie, Homophobie und Transphobie beruhen. Es wäre außerdem begrüßenswert, wenn die Änderung des § 46 des StGB weniger pauschalisierend ausfallen würde, in dem nicht nur in der Begründung sondern auch im Gesetzestext konkret jene Gruppen gesellschaftlicher Minderheiten benannt werden würden, die von menschenverachtender Gewalt besonders betroffen sind, nämlich politisch Andersdenkende, Andersglaubende, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Behinderte, Lesben, Schwule, Trans- oder Intergeschlechtliche Menschen. Nur eine konkrete Benennung aller dieser Gruppen in § 46 StGB könnte das eigentliche Problem verdeutlichen. In der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um menschenverachtende Straftaten wäre es zudem notwendig, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte immer wieder auf die Motivationslagen der Täter hingewiesen werden, damit eine solche Gesetzesänderung nicht nur Alibicharakter bekommt. Wenn, wie zu hoffen ist, die Änderung des Strafgesetzbuches im Sinne dieser Bundesratsinitiative auch vom Bundestag beschlossen wird, würde das u.a. den Stellenwert der Schwulen Überfalltelefone und Antigewaltinitiativen sowie der Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei deutlich erhöhen.

Fachveranstaltung zur Intersexualität:
"Inter* - Intergeschlechtlichkeit und die Menschen hinter dem Begriff"

 

Magdeburg. Der LSVD lädt ein zu einer spannenden und hochkarätig besetzten Fachveranstaltung, in der das Thema Intersexualität in seinen historischen und gesellschaftlichen Aspekten sowie die Abwehr von intergeschlechtlichen Personen innerhalb des Zweigeschlechtersystems beleuchtet werden wird. Als Referent konnte der intersexuelle Aktivist Dr. Dan Ghattas gewonnen werden.
Die Abendveranstaltung besteht aus einer Mischung von Vortrag und Selbsterfahrungsworkshop. Zur Sprache kommen werden u.a. historische und kontemporäre gesellschaftliche Aspekte von Intergeschlechtlichkeit, die Abwehr von intergeschlechtlichen Personen als "das andere" innerhalb des Zweigeschlechtersystems, die immer noch bestehende Definitionsgewalt und Kontrollfunktion der Medizin über Menschen mit intergeschlechtlichen Körpern und die daraus folgenden und bis in die Stellungnahme des Ethikrates zu Intergeschlechtlichkeit reichenden Modi der Normierung intergeschlechtlicher Körper. In einem zweiten Teil wird es um die Selbst-Emanzipation intergeschlechtlicher Menschen gehen und darum, wie LGBT-Organisationen wie der LSVD diese wirkungs- und respektvoll unterstützen können. Es wird genügend Zeit für Fragen geben.

Dr. Dan Ghattas
 

Synode in Drübeck:
EKM will Segnung lesbischer und schwuler Paare regeln
 
Drübeck. Können evangelische Pfarrer schwulen oder lesbischen Paaren den Segen geben? Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) will sich auf ihrer nächsten Synode im Herbst auf eine Regelung dafür verständigen. Dies kündigte ein Kirchensprecher zum Abschluss der diesjährigen Frühjahrssynode im Kloster Drübeck an.
Nach den Worten des Sprechers hat die Synode einen Zwischenbericht zur Segnung zustimmend zur Kenntnis genommen, den ein vor einem guten Jahr dazu beauftragter Ausschuss verfasst hat. In diesem wird vorgeschlagen, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare grundsätzlich zu ermöglichen. Auch wenn aufgrund verschiedener biblischer Aussagen nach wie vor Meinungsverschiedenheiten bestehen, sollten unterschiedliche Formen der seelsorgerlichen Begleitung für lesbische und schwule Paare ermöglicht werden. Momentan sei dies der Entscheidung des einzelnen Geistlichen überlassen. Das Thema
werde nun aber schon seit Jahren diskutiert. Die Meinungen liegen teils weit auseinander. Die Synodalen beauftragten den Ausschuss Gottesdienst, Gemeindeaufbau und Theologie, für die Herbstsynode 2012 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Der EKM gehören derzeit etwa 840 000 Gläubige aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aus Sachsen und Brandenburg an. Anders als die EKM will die Evangelische Kirche in Sachsen eine Segnung nicht ermöglichen. Zu befürchten steht, dass statt einer klaren Regelung für eine gottesdienstliche Segnung lesbischer und schwuler Paare wieder nur ein Kompromisspapier verabschiedet werden wird, das versucht, den unterschiedlichen Meinungen Rechnung zu tragen.

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Der LSVD Sachsen-Anhalt sucht in Magdeburg oder Umgebung
ehrenamtliche Berater/-innen
für die persönliche und telefonische Beratung für Lesben und Schwule sowie für das Schwule Überfalltelefon Magdeburg

Du bist daran interessiert, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bis zu zweimal monatlich für das LSVD-Beratungstelefon Deine ehrenamtliche Arbeitskraft zu Verfügung zu stellen, Dich in das Beraterteam zu integrieren, Dich regelmäßig fortzubilden und an der Supervision teilzunehmen? Wenn Du Interesse hast, melde Dich bitte unter der Telefon-Nummer 0391/543 25 69, dienstags von 20 bis 22 Uhr oder mittwochs von 18 bis 22 Uhr bzw. per E-Mail über sachsen-anhalt@lsvd.de. Erwartet werden Offenheit, Verlässlichkeit und Teamgeist. Fortbildungen werden einmal jährlich für alle Berater/-innen organisiert. Die Supervision findet fünfmal im Jahr statt. Die Tätigkeit ist auch geeignet für Auszubildende oder Studierende, die praktische Erfahrungen sammeln möchten.

Nächster Newsletter: Redaktionsschluss 1.Juni 2012, Erscheinungsdatum 6.Juni 2012.
Spendenkonten: LSVD Sachsen-Anhalt: Kto.-Nr. 7437900, BLZ 810 205 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg. CSD Magdeburg: Kontoinhaber LSVD
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